Von KWS, Business, Verbraucherschutz, 15.686 Views
#Verbraucherzentrale #NRW: Das #Haushaltsbuch – damit der Kassensturz nicht bloß ein guter Vorsatz bleibt
#Düsseldorf, 30. Dezember 2025
Mehr #Geld zu #sparen – das gehört auch für 2026 zu den meistgenannten Vorsätzen. Doch häufig bleibt, wie beim Geld, schon bis Ende Januar nicht mehr viel davon übrig. Ein Drittel der Befragten gab in einer #Umfrage an, dass ihre Vorhaben fürs Neue Jahr nur ein sehr kurzes Mindesthaltbarkeitsdatum haben. Dabei wäre angesichts steigender Kosten und knapper werdender Kassen gerade hier mehr Durchhaltevermögen ein gutes Investment. Der Ratgeber »Das Haushaltsbuch« der Verbraucherzentrale bietet dabei übers Jahr praktische Unterstützung. In 54 Wochen und 12 Monatsübersichten lässt sich systematisch erfassen, wo das Geld bleibt. Das ermöglicht, sowohl den Überblick zu behalten als auch Sparpotenziale zu erkennen. Die guten Vorsätze fürs Sparen müssen somit nicht schon Anfang Februar versanden.
Während sich bei den festen Ausgaben für #Miete, #Energie oder #Kinderbetreuung nicht so schnell was ändern lässt, kann bei den veränderlichen Ausgaben sofort die Bremse gezogen werden. Ob #Kino, #Kosmetik oder beim »coffee to go«: Wer akribisch einträgt, was für die verschiedenen Bereiche wie #Lebensmittel, #Freizeit oder #Mobilität ausgegeben wird, kann Ausgabenspitzen leicht ausmachen. Und direkt mit dem Gegensteuern anfangen. Übrigens kann mit dem Führen des Haushaltsbuchs jederzeit begonnen werden, sodass Sparwillige hiermit auch im laufenden Jahr noch eine Hilfe beim Kassensturz finden. Ein Serviceteil des Buchs enthält Übersichten für die Wartung von Haushaltsgeräten, einen Saisonkalender für heimisches Obst und Gemüse und Tipps, um mittel oder langfristig zu sparen. Der #Ratgeber »Das Haushaltsbuch. Alle Finanzen im Griff. Ausgaben und Einnahmen für 12 Monate« hat 100 Seiten und kostet 12 Euro. Zu bestellen online oder unter Telefon +49211913801555. Er ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im #Buchhandel erhältlich.
